Bachblüten: Werbung Verboten?

Bei gesundheitsbezogenen Aussagen geht es insbesondere darum, ob es sich bei dem beworbenen Mittel um ein zugelassenes Medikament handelt.

Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Hamm werden Bachblüten rechtlich nicht (mehr) als Arzneimittel, sondern als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel eingestuft. Dieses Urteil hat große Auswirkungen auf die erlaubte Werbung. Da die Bachblüten keine zugelassenen Medikamente sind und damit keine wissenschaftlich belegte Wirkung haben, dürfen folgende Aussagen nicht beworben werden:

X Bachblüten helfen bei Ängsten

X Bachblüten wirken bei Stress und Überforderung, Gedankenkreisen

X Bachblüten unterstützen das emotionale Gleichgewicht

X Bachblüten helfen bei Schlafstörungen

X Bachblüten helfen Kindern, ihre Emotionen zu regulieren

X Bachblüten helfen bei Perfektionismus und geringem Selbstvertrauen

X Bachblüten helfen bei Veränderungen/Übergängen in neue Lebensabschnitte

X Bachblüten helfen bei Lern- und Konzentrationsstörungen

 

Bachblüten dürfen nicht mit Wirkversprechen für geistige/psychische Zustände beworben werden, da dies als gesundheitsbezogene Werbung gilt. Auch  Begriffe wie "Gelassenheit, Kraft und Ausdauer" gehören bereits dazu.

 

Erlaubt sind lediglich Aussagen, wie z.B.:

O Bachblüten können das allgemeine Wohlbefinden unterstützen

O Viele Menschen nutzen Bachblüten zur emotionalen Ausgeglichenheit

 

Was geht man nun als Therapeut mit dieser Information um?

Für mich als Therapeut ist es unheimlich schwierig, überhaupt etwas zum Thema Bachblüten zu schreiben. Die erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen spiegelt absolut nicht das wieder, was ich täglich in meiner Praxis erlebe. Ich könnte natürlich alles über die Geschichte und Herkunft der Bachblüten erzählen. Aber was interessiert die Patienten denn wirklich? Sie wollen wissen, wie ich ihnen optimal helfen kann. Aber wie soll ich etwas dazu schreiben, wenn ich damit in der Abmahnfalle lande? Ich habe schon so vielen Patienten mit dieser sanften Therapieform helfen können. Besonders Kindern, denen man ja nicht sofort Psychopharmaka verabreichen möchte, nur weil sie gerade etwas Unterstützung bei emotional/seelische Schwierigkeiten im Laufe ihrer Entwicklung benötigen. Warum "mit Kanonen auf Spatzen schießen" heißt es doch so schön.

Meiner Meinung nach können Bachblüten in Kindergärten und Schulen so viel Gutes für die Kleinen (und Großen) bewirken. Aufgrund des Werbeverbotes ist diese Therapieform gar nicht so bekannt. Dabei kann sie Großes bewirken.

 

Eine Anmerkung noch am Rande:

Eine Bachblütenberatung beim Therapeuten kostet keine Unsummen. Bitte lassen Sie einen Fachkundigen die Mischung für Sie und Ihrem Kind erstellen. Es gibt im Internet unzählige Fragebögen zum Erstellen einer Mischung. Aber die Essenz, die hinter der jeweiligen Bachblüte steckt, ist aus dem Fragebogen selten ersichtlich. Letztlich kommt es zu einem Missverständnis und die Mischung ist nicht optimal zugeschnitten. Auch wenn durch Einnahme nicht angezeigter Bachblüten keine Nebenwirkungen zu erwarten sind, kann die Mischung auch nur helfen, wenn sie sorgsam gewählt wurde.

 

Die Bachblütenmischung selbst darf der Therapeut übrigens nach wie vor nicht selbst für den Patienten zusammenstellen. Das bleibt trotz Einstufung als Lebensmittel weiterhin den Apotheken vorbehalten. Über Sinn und Verstand mancher Regelungen darf sich hier jeder ein eigenes Bild machen....